Geschälte Tomaten und Passata gehören zu den Grundnahrungsmitteln in deutschen Küchen. Ob für die schnelle Tomatensauce, die mediterrane Suppe oder als Basis für Pizza und Pasta – die praktischen Konserven sind aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Doch gerade bei Sonderangeboten sollten Verbraucher mit Allergien und Unverträglichkeiten besonders aufmerksam sein: unzureichend lesbare Allergenkennzeichnungen und versteckte Hinweise auf allergene Stoffe erfordern erhöhte Wachsamkeit.
Warum gerade Tomatenprodukte im Fokus stehen sollten
Auf den ersten Blick erscheinen geschälte Tomaten als unkompliziertes Produkt. Die Zutatenliste wirkt überschaubar: Tomaten, Tomatensaft, vielleicht etwas Salz oder Zitronensäure. Doch die Realität sieht anders aus. Viele Hersteller verwenden Zusatzstoffe, Würzmischungen oder verarbeitete Zutaten, die Allergene enthalten können. Bei reduzierten Artikeln greifen Konsumenten häufig schneller zu, ohne die Etiketten genau zu prüfen. Die Verlockung des günstigen Preises überlagert die kritische Auseinandersetzung mit der Produktzusammensetzung. Genau hier entsteht ein gefährliches Zusammenspiel aus Kaufimpuls und unzureichender Information.
Versteckte Allergene in vermeintlich simplen Produkten
Die größte Überraschung für viele Betroffene: Selbst in einfachen Tomatenprodukten können allergene Substanzen stecken. Sellerie findet sich beispielsweise in manchen Gewürzmischungen, die zur Geschmacksverbesserung eingesetzt werden. Sulfite, die bei Menschen mit Asthma oder Empfindlichkeiten heftige Reaktionen auslösen können, werden als Antioxidationsmittel verwendet und müssen ab einer Konzentration von 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter gekennzeichnet werden.
Noch tückischer sind Spuren von Senf, Soja oder Gluten, die durch Produktionsabläufe in die Dose gelangen. In Betrieben, wo verschiedene Lebensmittel verarbeitet werden, sind Kreuzkontaminationen nie vollständig auszuschließen. Der Hinweis „kann Spuren von… enthalten“ sollte daher nie ignoriert werden – bei Aktionsware wird er jedoch oft übersehen.
Die gesetzliche Lage und ihre Grundlagen
Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen die 14 Hauptallergene deutlich gekennzeichnet werden. Dazu gehören unter anderem glutenhaltiges Getreide, Sellerie, Senf, Soja und Sulfite ab einer bestimmten Konzentration. Diese Regelung gilt seit dem 13. Dezember 2014 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Kennzeichnung muss sich optisch vom restlichen Zutatenverzeichnis abheben – üblicherweise durch Fettdruck, Kursivdruck, Unterstreichung oder farbliche Unterlegung. In der Praxis zeigen sich jedoch Herausforderungen bei der Lesbarkeit. Kleine Schriftgrößen sind für Menschen mit Sehschwäche oder unter ungünstigen Lichtverhältnissen im Supermarkt kaum zu entziffern, besonders bei kleineren Dosen oder Tetrapacks.
Der Unterschied zwischen Zutat und Spurenhinweis
Verbraucher müssen zwischen zwei Arten von Allergeninformationen unterscheiden. Ist eine allergene Substanz gezielt als Zutat enthalten, muss sie verpflichtend im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden. Der freiwillige Spurenhinweis hingegen warnt vor möglichen Verunreinigungen durch gemeinsame Produktionsanlagen. Hersteller sind nicht verpflichtet, diesen Hinweis anzubringen, wenn sie eine Kontamination ausschließen können. Für Allergiker mit schweren Reaktionen kann bereits der Spurenhinweis ein absolutes Ausschlusskriterium sein. Doch gerade diese Hinweise befinden sich oft am unteren Etikettenrand, in Kleinstschrift oder auf der Rückseite der Verpackung – Stellen, die beim schnellen Einkauf leicht übersehen werden.
Praktische Tipps für den sicheren Einkauf
Wer von Allergien oder Unverträglichkeiten betroffen ist, sollte grundsätzlich jeden Einkauf mit erhöhter Aufmerksamkeit angehen. Bei Aktionsware gilt dies umso mehr. Nehmen Sie sich die Zeit, jede Dose und jede Packung einzeln zu prüfen, auch wenn Sie das Produkt schon häufiger gekauft haben. Rezepturen ändern sich, Lieferanten wechseln, und es kann sich um abweichende Chargen handeln. Ein bewährter Ansatz ist die Verwendung einer Lesebrille oder Smartphone-Lupe direkt im Supermarkt. Viele moderne Geräte verfügen über eine Vergrößerungsfunktion in der Kamera-App, die das Entziffern winziger Schriften erheblich erleichtert. Fotografieren Sie im Zweifelsfall das Etikett ab, um es in Ruhe zu Hause oder bei besseren Lichtverhältnissen zu prüfen.

Worauf beim Etikett besonders zu achten ist
Konzentrieren Sie sich nicht nur auf das Zutatenverzeichnis. Allergenkennzeichnungen können an verschiedenen Stellen auftauchen: direkt in der Zutatenliste, in einem separaten Allergen-Kasten, als Fußnote oder am Ende der Verpackung. Drehen Sie die Dose oder Packung komplett, um nichts zu übersehen. Achten Sie auf Formulierungen wie „Gewürze“, „natürliche Aromen“ oder „pflanzliche Proteine“. Hinter diesen Sammelbegriffen können sich allergene Stoffe verbergen. Seriöse Hersteller schlüsseln diese Begriffe weiter auf oder ergänzen entsprechende Allergenhinweise. Fehlt diese Transparenz, sollten Allergiker vorsichtshalber auf das Produkt verzichten.
Der Umgang mit mehrsprachigen Verpackungen
Bei importierten Tomatenprodukten stehen deutsche Verbraucher vor zusätzlichen Herausforderungen. Die Allergenkennzeichnung muss in deutscher Sprache vorhanden sein, doch bei Verpackungen mit vier oder fünf Sprachen wird der verfügbare Platz knapp. Hersteller nutzen dann häufig komplexe Layouts mit verschiedenen Schriftgrößen und können unterschiedliche Sprachen an verschiedenen Stellen der Verpackung anbringen. Suchen Sie gezielt nach den Abkürzungen der deutschen Allergenkennzeichnung oder nach der Überschrift „Allergene“ beziehungsweise „Allergenhinweis“. Manche Produzenten verwenden Piktogramme oder Symbole, die jedoch nicht standardisiert sind und keine rechtsverbindliche Kennzeichnung ersetzen dürfen.
Wenn die Kennzeichnung fehlt oder fehlerhaft ist
Sollten Sie ein Produkt ohne erkennbare oder mit unzureichender Allergenkennzeichnung finden, haben Sie als Verbraucher verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Dokumentieren Sie den Sachverhalt durch Fotos und wenden Sie sich an die Lebensmittelüberwachung Ihres Bundeslandes. Diese Behörden sind für die Kontrolle der Kennzeichnungsvorschriften zuständig. Auch Verbraucherzentralen nehmen solche Hinweise entgegen und können bei gehäuften Beschwerden aktiv werden. Ihr Feedback trägt dazu bei, dass fehlerhafte Produkte vom Markt genommen oder nachgebessert werden. Gerade bei unklaren Beschaffungswegen kann Ihre Wachsamkeit anderen Betroffenen helfen.
Allergenkennzeichnung gilt auch für lose Ware
Die Kennzeichnungspflicht beschränkt sich nicht nur auf verpackte Ware. Auch in Restaurants, Bäckereien, Kantinen und Eisdielen müssen die 14 Hauptallergene ausgewiesen werden. Die Information kann dabei schriftlich auf Speisekarten oder Aushängen, mündlich durch geschultes Personal oder elektronisch über Apps und Displays erfolgen. Dies bedeutet für Allergiker: Fragen Sie aktiv nach, wenn Sie Tomatensaucen oder andere Gerichte außer Haus verzehren. Das Personal ist gesetzlich verpflichtet, Auskunft über Allergene zu geben. Scheuen Sie sich nicht, nachzuhaken, wenn die erste Antwort vage bleibt.
Die eigene Gesundheit sollte niemals dem Spargedanken untergeordnet werden. Ein verlockender Preisvorteil verliert seine Bedeutung, wenn er zu gesundheitlichen Beschwerden oder gar allergischen Notfällen führt. Geschälte Tomaten und Passata sind in ihrer Grundform relativ unkritische Produkte – doch nur, wenn die Kennzeichnung transparent und vollständig ist. Wer die beschriebenen Prüfschritte beherzigt und die gesetzlichen Vorgaben kennt, kann auch von Sonderangeboten profitieren, ohne unnötige Risiken einzugehen. Die europäische Lebensmittelinformationsverordnung bietet einen soliden Rahmen für den Schutz von Allergikern – entscheidend bleibt jedoch die aufmerksame Überprüfung jedes einzelnen Produkts beim Einkauf.
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