Bonbons gehören zu den beliebtesten Süßigkeiten in Deutschland – ob an der Supermarktkasse, im Wartezimmer oder als schneller Frischekick zwischendurch. Doch während die bunte Verlockung im Regal auf den ersten Blick harmlos wirkt, verbirgt sich hinter der glänzenden Oberfläche ein komplexes Geflecht aus Zusatzstoffen, die nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind. Die rechtlichen Grauzonen bei der Deklaration und clevere Formulierungen auf der Zutatenliste machen es Verbrauchern schwer, tatsächlich zu verstehen, was sie da eigentlich in den Mund nehmen.
Die Tücken der Zutatenliste: Was Hersteller nicht explizit nennen müssen
Die EU-Verordnung schreibt Kennzeichnung vor, lässt jedoch Schlupflöcher, die von Herstellern geschickt genutzt werden. Besonders problematisch wird es bei Sammelbegriffen wie „Aromen“ oder „natürliche Aromen“. Hinter diesen unscheinbaren Wörtern können sich Dutzende verschiedene chemische Verbindungen verbergen, ohne dass der Verbraucher auch nur ansatzweise erfährt, welche konkreten Substanzen tatsächlich verwendet wurden.
Ein weiteres Problem stellt die Deklaration von Trägerstoffen dar. Diese Hilfsstoffe, die notwendig sind, um Aromen oder Farbstoffe überhaupt verarbeitbar zu machen, müssen unter bestimmten Umständen gar nicht angegeben werden. Das betrifft beispielsweise Lösungsmittel, Emulgatoren oder Stabilisatoren, die in so geringen Mengen eingesetzt werden, dass sie unter die Bagatellgrenze fallen. Gemäß dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch dürfen technische Hilfsstoffe im Endprodukt nur in unvermeidbaren Mengen enthalten sein und müssen dann nicht deklariert werden – auch wenn sie sich im Produkt durchaus nachweisen lassen.
Farbstoffe: Zwischen E-Nummern und verschleierten Bezeichnungen
Während einige Hersteller ihre Farbstoffe brav mit E-Nummern ausweisen, greifen andere zu kreativeren Lösungen. Begriffe wie „färbende Lebensmittel“ oder „färbende Frucht- und Pflanzenextrakte“ klingen deutlich natürlicher als E 120 oder E 133. Der entscheidende Unterschied liegt in der rechtlichen Definition: Werden die Farbstoffe aus natürlichen Quellen gewonnen und hauptsächlich wegen ihrer färbenden Eigenschaften eingesetzt, dürfen sie als „färbende Lebensmittel“ deklariert werden.
Besonders kritisch sehen Verbraucherschützer die Verwendung von Azofarbstoffen. Studien zeigen, dass Azofarbstoffe beeinträchtigen Kinder-Aufmerksamkeit, weshalb diese mit einem Warnhinweis versehen werden müssen. Doch dieser erscheint oft in winziger Schrift auf der Rückseite der Verpackung und wird beim schnellen Griff ins Süßigkeitenregal kaum wahrgenommen.
Die versteckte Farbpalette in der Zutatenliste
Rote Bonbons können ihre Farbe durch Karmin (E 120) erhalten, das aus Schildläusen gewonnen wird – eine Information, die für Veganer und Menschen mit bestimmten Überzeugungen durchaus relevant wäre. Gelbe und orange Farbtöne stammen häufig von Tartrazin (E 102) oder Gelborange S (E 110), beide gehören zu den umstrittenen Azofarbstoffen. Unter der Bezeichnung „Extrakt aus Kurkuma“ oder „Saflorextrakt“ verstecken sich ebenfalls Farbstoffe, die aber durch die natürlich klingende Benennung weniger bedenklich wirken.
Aromastoffe: Das große Mysterium hinter dem Begriff „Aroma“
Die Bezeichnung „Aroma“ ist gesetzlich streng reguliert, dennoch bleibt sie für Verbraucher eine Black Box. Unterschieden wird zwischen natürlichen Aromen, naturidentischen Aromen und künstlichen Aromen. Ein „natürliches Erdbeeraroma“ muss übrigens nicht zwingend aus Erdbeeren stammen. Es genügt, wenn es aus natürlichen Rohstoffen gewonnen wurde – auch wenn diese nichts mit Erdbeeren zu tun haben.

Noch komplizierter wird es bei Aromaextrakten und Reaktionsaromen, die durch erhitzte Mischungen aus Aminosäuren und Zuckern entstehen. Diese chemischen Prozesse erzeugen komplexe Geschmacksprofile, die auf der Zutatenliste lediglich als „Aroma“ erscheinen. Die tatsächliche Zusammensetzung bleibt Geschäftsgeheimnis der Aromahersteller.
Verstärker und Trägersubstanzen bei Aromen
Was kaum jemand weiß: Aromastoffe werden häufig auf Trägerstoffe aufgebracht, um sie überhaupt dosierbar zu machen. Diese Träger – oft Maltodextrin, modifizierte Stärke oder Glukosesirup – erscheinen dann separat in der Zutatenliste, ohne dass ein Zusammenhang zum Aromastoff erkennbar wird. Auch Lösungsmittel wie Propylenglykol oder Ethanol können zum Einsatz kommen, müssen aber nur dann deklariert werden, wenn sie im Endprodukt noch in technologisch wirksamer Menge vorhanden sind.
Konservierungsmittel: Die unterschätzten Haltbarmacher
Bonbons haben durch ihren hohen Zuckergehalt bereits eine natürliche Konservierung, dennoch setzen viele Hersteller zusätzliche Konservierungsstoffe ein. Besonders bei gefüllten Bonbons oder solchen mit Fruchtanteilen kommen Sorbinsäure (E 200) oder Benzoesäure (E 210) zum Einsatz. Diese müssen zwar deklariert werden, ihre gesundheitlichen Auswirkungen bei regelmäßigem Konsum sind jedoch vielen Verbrauchern nicht bewusst.
Problematisch wird es, wenn Konservierungsstoffe in Kombination mit bestimmten Farbstoffen auftreten. Die Verbindung von Benzoesäure und Azofarbstoffen steht im Verdacht, bei empfindlichen Personen Unverträglichkeiten auszulösen. Diese Wechselwirkungen finden sich jedoch nirgendwo auf der Verpackung erwähnt.
Überzugsmittel und Trennmittel: Die unsichtbaren Helfer
Der charakteristische Glanz vieler Bonbons entsteht durch Überzugsmittel wie Schellack (E 904) oder Carnaubawachs (E 903). Während diese Stoffe deklariert werden müssen, bleiben die verwendeten Lösungsmittel, mit denen sie aufgetragen werden, oft unerwähnt. Auch Trennmittel, die verhindern, dass Bonbons aneinanderkleben, müssen nur dann angegeben werden, wenn sie im Endprodukt noch nachweisbar sind – was in der Praxis schwer zu überprüfen ist.
Allergene und versteckte Risiken
Die verpflichtende Allergen-Kennzeichnung hat die Situation für Allergiker verbessert, doch auch hier gibt es Lücken. Spurenhinweise wie „kann Spuren von Nüssen enthalten“ sind freiwillig und werden von Herstellern unterschiedlich gehandhabt. Manche verzichten komplett auf solche Hinweise, obwohl in ihren Produktionsanlagen auch allergene Zutaten verarbeitet werden. Besonders tückisch sind kreuzreaktive Stoffe in Aromen, die bei Pollenallergikern zu Beschwerden führen können.
Was Verbraucher konkret tun können
Die beste Strategie besteht darin, sich Zeit für den Blick auf die Zutatenliste zu nehmen. Je kürzer diese ist, desto transparenter ist in der Regel das Produkt. Unspezifische Begriffe wie „Aromen“ oder „Gewürzextrakte“ sollten kritisch hinterfragt werden. Apps zur Lebensmittelanalyse können helfen, E-Nummern zu entschlüsseln und potenzielle Problemstoffe zu identifizieren.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte bei Bonbons mit Bio-Zertifizierung zugreifen. Diese unterliegen strengeren Richtlinien bezüglich Zusatzstoffen, die in der EG-Öko-Basisverordnung festgelegt sind. Die Liste zugelassener Zusatzstoffe ist bei Bio-Produkten deutlich kürzer und transparenter. Viele große Anbauverbände in Deutschland haben sogar noch strengere Regelungen als die EU-Bio-Standards. Der direkte Kontakt zum Hersteller kann ebenfalls Aufschluss geben – seriöse Unternehmen beantworten Verbraucheranfragen in der Regel ausführlich und transparent.
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